top of page

Bauschätzung - 
Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden

Geschätzt wird der Wert –

den Preis macht der Markt.

Da Grundstückswerte ihrer Natur nach nicht mathematisch exakt ermittelbar oder bestimmbar sind, muss dem vielfach auch gebrauchten Begriff der Wertschätzung bzw. Schätzung von Grundstückswerten, unter Einbeziehung von Wahrscheinlichkeitsableitungen und unter Einkalkulierung und Abwägung der Möglichkeiten bis hin zur Berufung auf Erfahrungssätze, eine größere Realitätsnähe als dem Begriff der "Wertermittlung" beigemessen werden. Mit diesem Begriff werden oftmals unerfüllbare Erwartungen geweckt.

Der unter bestimmten Vorgaben als Preis definierte Verkehrswert ist aus den vorstehenden Gründen nicht mit dem im Einzelfall auf dem Grundstücksmarkt ausgehandelten Kaufpreis gleichzusetzen, denn dieser muss nicht dem Verkehrswert entsprechen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu treffend ausgeführt:

"Der Preis einer Sache muss nicht ihrem Wert entsprechen. Er richtet sich gerade bei Grundstücken nach                  Angebot und Nachfrage und wird jeweils zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt. "Marktpreis" und objektiver Verkehrswert spielen keine entscheidende Rolle, vielmehr sind oft spekulative Momente (Kaufkraft, Geldwert usw.) von erheblicher Bedeutung, häufig auch die persönlichen Vorstellungen und Wünsche des Kaufinteressenten. Der Verkäufer versucht den höchstmöglichen Preis zu erzielen, mag dieser auch unvernünftig sein. Der Käufer ist bestrebt, möglichst wenig zu zahlen, mag dabei das Grundstück auch "verschenkt" sein. Wer bei diesem Ringen um den Preis seinen Gegner in seine Karten gucken lässt, hat bald verspielt."

Wir schätzen den Wert Ihrer Immobilien oder überschlagen im Vorfeld eines angedachten Immobilienerwerbs für Sie den vorgegebenen Kaufpreis.

bottom of page